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AGB

Offerte und Vertrag

Mit Annahme der Offerte wird der Vertrag rechtsgültig. Soweit die Vertragspartner keine speziellen Vertragsbedingungen formulieren, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts zum Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR, subsidiär jene betreffend den einfachen Auftrag nach Art. 394 ff. OR.

Eigentumsvorbehalt

Michael Würtenberg behält sich vor, erst nach Bestätigung der Offerte durch Unterschrift des Bestellers alle notwendigen Produktionsdateien, RAW-Dateien, etc. an den Besteller zu übergeben. Erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Fotografen ist der Auftraggeber zur Nutzung des Bildmaterials im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks berechtigt.

Verwendungszweck

Besteller und Fotograf besprechen die Verwendung der zu erstellenden Werke im Voraus und legen den Verwendungszweck vertraglich fest. Der Besteller verpflichtet sich, die von Michael Würtenberg erstellten Werke ausschliesslich für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.

Rechte

Das Urheberrecht bleibt bei allen erstellten Werken ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung bei Michael Würtenberg.
Alle Rechte, die nicht ausdrücklich für den bezeichneten Verwendungszweck benötigt werden, verbleiben bei Michael Würtenberg.

Verschiebung, Stornierung

Verschiebt oder storniert der Besteller Termine, so schuldet er dem Fotografen pro Ausfalltag eine Tagespauschale von 1'200.- Schweizer Franken. Rechnungen Dritter, die der Fotograf explizit für dieses Shooting und für diese bestimmten Termine gebucht hat, werden direkt dem Besteller weiterverrechnet, sofern die Termine nicht ohne Kostenfolge storniert werden können.

Haftung

Bei allen Grafiken, Videos und Textinhalten, welche bei den zu erstellenden Werken verwendet werden sollen, ist der Besteller für die Abklärung und gegebenenfalls Einholung des Urheberrechts selbst zuständig. Der Fotograf geht davon aus, dass bei Bild-, Audio- oder Text-Material, das ihm vom Besteller zur Ausübung seiner vertraglichen Pflichten übergeben wird, alle nötigen Rechte eingeholt worden sind. Der Fotograf haftet deshalb nicht für allfällige sich daraus ergebende Rechtsfälle. Verwendet der Besteller das Bildmaterial für einen Zweck, der den guten Sitten zuwiderläuft oder zu einer anderweitigen Anklage des Bestellers führt, so haftet der Fotograf daraus ausdrücklich nicht.

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